FÖRDERGELDER zum Fenstertausch

Neue Fenster mit Wärmeschutzverglasung sparen Heizkosten, vermeiden Zuglufterscheinungen und steigern den Wohnkomfort. Zusätzlich können Sie barrierearm ausgeführt und vor Einbruch gesichert werden.

Der fachgerechte Einbau ist gerade bei Fenstern das A und O. Hausbesitzer können dazu auf eine Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten zurückgreifen. Der sichert nicht nur die Fördergelder, die der Bund über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bereitstellt. Mit einem ebenfalls geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht sich die BEG-Förderung und auch das Beraterhonorar wird zusätzlich bezuschusst.

 

 

Neue Wärmeschutzfenster in Bestandsgebäuden werden über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert.

 

Förderoption 1

Investitionszuschuss

 

15 % Zuschuss
  • je Wohneinheit und Jahr
  • förderfähige Ausgaben vom bis zu 30.000 €
  • max. 4.500 € Zuschuss
20 % Zuschuss
  • wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt
  • je Wohneinheit und Jahr
  • förderfähige Ausgaben von bis zu 60.000 €
  • max. 12.000 € Zuschuss
Förderoption 2

Beratungszuschuss

 

  • 50 % Zuschuss für eine energetische Fachplanungs- und Baubegleitung, bis zu 2.500 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern
  • 80 % Zuschuss für die einen Sanierungsfahrplans (iSFP), bis zu 1.300 €bei Ein- und Zweifamilienhäusern
Förderoption 3

Steuerliche Förderung

 

  • 20 %, bis 40.000 € über 3 Jahre hinweg, rückwirkend bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung ansetzen
  • für private Eigentümer in selbst bewohntem Eigentum
  • für Wohngebäude, die mindestens 10 Jahre alt sind

 

 

 

 

Mit Energieeffizienz-Experten zur Förderung

Für eine staatliche Förderung ist ein gelisteter Energieeffizienz-Experte Pflicht.

 

In der Baubegleitung unterstützt der Energieeffizienz-Experte Immobilieneigentümer dabei, energiesparende Modernisierungsarbeiten durchzuführen. Ein unabhängiger Experte begleitet die Modernisierung von der Planung bis zur Umsetzung vor Ort und sorgt dadurch für hohe Qualität und hohe Energieeinsparung. Der Energieeffizienz-Experte weiß, welche Fördergelder bereit stehen und wie lohnende Zuschüsse beantragt werden.

 

 

 

 

 

 

Fenstertausch mit Baubegleitung

Die auf den Einbau von Wärmeschutzfenstern zugeschnittene Baubegleitung ist sinnvoll, wenn Sie:

 

  • Eigentümer eines Wohnhauses sind, dessen Bauantrag/Bauanzeige vor mindestens 5 Jahren gestellt wurde
  •  
  • eine Fenstererneuerung im Haus planen und mit den Modernisierungsarbeiten noch nicht beauftragt wurden
  •  
  • staatliche Fördergelder nutzen wollen
  •  
  • sich eine Begleitung über den gesamten Sanierungsprozess durch einen Energieeffizienz-Experten wünschen

 

 

 

Für die BEG-Förderung ist ein Energieeffizienz-Experte Pflicht

Die Baubegleitung umfasst unter anderem:

 

  • eine Beratung zum Leistungsumfang eines Handwerkerangebotes, das den Anforderungen vom Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der Förderrichtlinie der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) entspricht
  • die technischen Projektbeschreibung zum BEG-Förderantrag ausgestellt vom Energieeffizienz-Experten
  • rechnerische Prüfung der Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen
  • eine Beratung zum Leistungsumfang eines Handwerkerangebotes, das den Anforderungen der vom GEG (ehem. EnEV) und der BEG-Förderrichtlinie entspricht
  • die Sachverständigenbestätigung zum BEG-Förderantrag
  • Erstellen eines Luftdichtheitskonzeptes als Vorgabe für die Ausführung durch den Fachhandwerker
  • stichprobenhafte Vor-Ort-Sichtkontrollen
  • inhaltliche Überprüfung der bauseitig vorgelegten Handwerker-Schlussrechnungen
  • Zusammenstellung der förderfähigen Kosten
  • Erstellen des technischen Projektnachweises nach Durchführung

 

 

 

Förderbonus mit Sanierungsfahrplan

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) räumt Antragstellern mit vorliegendem, individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) Fördervorteile ein:

 

  • Der iSFP-Bonus 5 % erhöht den Zuschuss auf 20%.
  • Der Sanierungsfahrplan verdoppelt die förderfähigen Ausgaben von 30.000 € auf 60.000 € je Wohnung und Jahr.

 

 

 

 

Förderbeispiel

Der tatsächliche Förderbetrag hängt von vielen Faktoren ab und berechnet sich individuell.

Je nach Haus, zu dämmender Fläche, Fensteranteil oder auch Vor- und Rücksprüngen in der Fassade fallen sowohl der Modernisierungsumfang und Kosten, als auch die Förderung unterschiedlich aus.

 

 

Fenstererneuerung

In unserem Beispiel werden die Fenster eines freistehenden Einfamilienhauses mit 120 m² Wohnfläche erneuert. Das Haus ist bisher unsaniert und wird mit einer Ölheizung beheizt. Die alten 2-fachverglasten Fenster werden durch neue Wärmeschutzfenster ersetzt.

 

  • Kosten insgesamt 20.000 €
  • Sanierungsfahrplan: 1.799 €

 

 


Mögliche Förderung

3.000 € Zuschuss

Die Kosten von 20.000 € werden mit 3.000 € bezuschusst.

 

  • 3.000 € Sanierungszuschuss
  • Der Eigenanteil beträgt 17.000 €

4.300 € Zuschuss mit Sanierungsfahrplan

Die Kosten von 21.799 € werden mit 4.300 € bezuschusst.

 

  • 4.000 € Sanierungszuschuss
  • 1.300 € Zuschuss Sanierungsfahrplan
  • Der Eigenanteil beträgt 17.499 €
Höherer Zuschuss für alle weiteren Maßnahmen an der Gebäudehülle durch den Sanierungsfahrplan.

 

 


 

 

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